Fragen und Antworten zu unseren E-Mobilen:

Hallo gibt es für diese Modelle auch eine Elektroauto-Förderung?

Unsere E-Fahrzeuge gehören zur Klasse der Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L) und sind sehr preiswert. Unsere Bunderegierung hat leider alle Leichtkraftfahrzeuge von der Förderung ausgeschlossen! Auf ein nochmaliges Telefonat mit der BAFA teilte man mir ein NEIN mit.
Genauer:
Das Fahrzeug muss mit mindestens vier Rädern für die Personenbeförderung und Klasse M1 sein. Unser Fahrzeuge sind in der Klasse L7 bzw. L6 (die bis 45 km/h).

Ich besitze keinerlei Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung, welches Fahrzeug dürfte ich fahren?

Sofern Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, dürfen Sie alle Mofas und Leichtkfz der Klassen L2e-P und L2e-U bis max. 25/km/h Zulassung fahren. In diese Klasse fallen unsere Fahrzeuge MOVE, TOL, E-Lord und TRIVELO E-milio.

Ich besitze eine Mofa-Prüfbescheinigung, welches Fahrzeug dürfte ich fahren?

Sie dürfen alle Mofas und Leichtkfz der Klassen L2e-P und L2e-U bis max. 25/km/h Zulassung fahren. In diese Klasse fallen unsere Fahrzeuge MOVE, TOL, E-Lord und TRIVELO E-milio.

Der Fahrlehrerverband schreibt hierzu: Mofa-Prüfbescheinigung     Geändert wurde auch die Berechtigung der Mofa-Prüfbescheinigung. Diese erlaubt jetzt das Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge (auch zweisitzig) mit einer bbH von maximal 25 km/h.
Link>>>

Wo genau steht das alles? Sie können ja viel behaupten!!!

Nachzulesen ist das alles in der "Fahrerlaubnis-Verordnung FeV §4, Absatz 1b". Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

Mit der 11. Verordnung zur Änderung der FeV wurde im Dezember 2016 bei dem FmH 25 „Mofa“ das Merkmal der „Einsitzigkeit“ gestrichen. Dies ergab sich daraus, dass das EU-Recht keine einsitzigen Kfz mehr vorsieht (siehe § 4 (1) Nr. 1b FeV).

fev4

Ich besitze einen alten Klasse M Führerschein und würde gerne ein Fahrzeug bis 45 km/h fahren. darf ich das damit?

Jein, aber Sie können den Klasse M in den neuem AM Führerschein umschreiben lassen. Fragen Sie Ihre Behörde vor Ort!

Ich besitze den alten Klasse 3 PKW-Führerschein, welche von Ihren angebotenen Fahrzeugen darf ich damit fahren?

Alle von uns angebotenen Fahrzeuge sind mit der alten Klasse 3 für PKW fahrbar. Ohne irgendwelche Einschränkungen.

Ich suche ein Fahrzeug mit Handbedienung, da krankheitsbedingt Fußpedale nur eingeschränkt betätigt werden können. Bei welchen ihrer Fahrzeuge ist das möglich?

Unsere Fahrzeuge MOVE, TOL, E-Lord und TRIVELO E-milio haben keine Fußpedale und alle Fahrfunktionen sind am Lenker ausführbar.

Ist ein Ladekabel mit dabei oder muß ich es extra kaufen?

Nein, Sie brauchen kein Ladekabel kaufen, alle Fahrzeuge haben standardmäßig ein Ladekabel für die normale Steckdose zuhause oder in der Garage mit dabei!

Kann ich eins oder mehrere Fahrzeuge mal unverbindlich probefahren?

Ja gerne, das geht das unverbindlich und problemlos. Sie sollten Kontakt zu uns aufnehmen und einen Termin unter 0172-23 66 288 ausmachen.

Könnten sie mir Prospekte zusenden? Ich hätte interesse an dem Fahrzeug, mich würde nur interessieren wie lange die Lebenserwartung der Akkus ist?

Prospekte machen wir keine, ebenso unterhalten wir keinen teuren Außendienst. Nur so können wir Ihnen unsere Fahrzeuge so kostengünstig wie möglich anbieten!

Die Lebenserwartung der Akkus hängt von der Nutzung ab, sie können etwa bis zu 1000 mal aufgeladen und entladen werden. Praktisch heißt das, wenn Sie das Fahrzeug jeden zweiten Tag fahren würden (182 Tage im Jahr) wären es insgesamt bei 182 Ladungen im Jahr etwa 5 Jahre Lebenserwartung. Wichtig ist auch die gute Pflege der Batterien, leerfahren bis auf das letzte Prozent ist ebenso schädlich wie monatelanges Nichtladen.

Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung?

Ganz normal wie in Deutschland üblich 24 Monate (gebrauchte Fahrzeuge 12 Monate) ohne Akkus und sonstige Verschleißteile.

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Hallo gibt es für diese Modelle auch eine Elektroauto-Förderung?

Unsere E-Fahrzeuge gehören zur Klasse der Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L) und sind sehr preiswert. Unsere Bunderegierung hat leider alle Leichtkraftfahrzeuge von der Förderung ausgeschlossen! Auf ein nochmaliges Telefonat mit der BAFA teilte man mir ein NEIN mit.
Genauer:
Das Fahrzeug muss mit mindestens vier Rädern für die Personenbeförderung und Klasse M1 sein. Unser Fahrzeuge sind in der Klasse L7 bzw. L6 (die bis 45 km/h).

Ich besitze keinerlei Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung, welches Fahrzeug dürfte ich fahren?

Sofern Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, dürfen Sie alle Mofas und Leichtkfz der Klassen L2e-P und L2e-U bis max. 25/km/h Zulassung fahren. In diese Klasse fallen unsere Fahrzeuge MOVE, TOL, E-Lord und TRIVELO E-milio.

Ich besitze eine Mofa-Prüfbescheinigung, welches Fahrzeug dürfte ich fahren?

Sie dürfen alle Mofas und Leichtkfz der Klassen L2e-P und L2e-U bis max. 25/km/h Zulassung fahren. In diese Klasse fallen unsere Fahrzeuge MOVE, TOL, E-Lord und TRIVELO E-milio.

Der Fahrlehrerverband schreibt hierzu: Mofa-Prüfbescheinigung     Geändert wurde auch die Berechtigung der Mofa-Prüfbescheinigung. Diese erlaubt jetzt das Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge (auch zweisitzig) mit einer bbH von maximal 25 km/h.
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Wo genau steht das alles? Sie können ja viel behaupten!!!

Nachzulesen ist das alles in der "Fahrerlaubnis-Verordnung FeV §4, Absatz 1b". Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

Mit der 11. Verordnung zur Änderung der FeV wurde im Dezember 2016 bei dem FmH 25 „Mofa“ das Merkmal der „Einsitzigkeit“ gestrichen. Dies ergab sich daraus, dass das EU-Recht keine einsitzigen Kfz mehr vorsieht (siehe § 4 (1) Nr. 1b FeV).

fev4

Ich besitze einen alten Klasse M Führerschein und würde gerne ein Fahrzeug bis 45 km/h fahren. darf ich das damit?

Jein, aber Sie können den Klasse M in den neuem AM Führerschein umschreiben lassen. Fragen Sie Ihre Behörde vor Ort!

Ich besitze den alten Klasse 3 PKW-Führerschein, welche von Ihren angebotenen Fahrzeugen darf ich damit fahren?

Alle von uns angebotenen Fahrzeuge sind mit der alten Klasse 3 für PKW fahrbar. Ohne irgendwelche Einschränkungen.

Ich suche ein Fahrzeug mit Handbedienung, da krankheitsbedingt Fußpedale nur eingeschränkt betätigt werden können. Bei welchen ihrer Fahrzeuge ist das möglich?

Unsere Fahrzeuge MOVE, TOL, E-Lord und TRIVELO E-milio haben keine Fußpedale und alle Fahrfunktionen sind am Lenker ausführbar.

Ist ein Ladekabel mit dabei oder muß ich es extra kaufen?

Nein, Sie brauchen kein Ladekabel kaufen, alle Fahrzeuge haben standardmäßig ein Ladekabel für die normale Steckdose zuhause oder in der Garage mit dabei!

Kann ich eins oder mehrere Fahrzeuge mal unverbindlich probefahren?

Ja gerne, das geht das unverbindlich und problemlos. Sie sollten Kontakt zu uns aufnehmen und einen Termin unter 0172-23 66 288 ausmachen.

Könnten sie mir Prospekte zusenden? Ich hätte interesse an dem Fahrzeug, mich würde nur interessieren wie lange die Lebenserwartung der Akkus ist?

Prospekte machen wir keine, ebenso unterhalten wir keinen teuren Außendienst. Nur so können wir Ihnen unsere Fahrzeuge so kostengünstig wie möglich anbieten!

Die Lebenserwartung der Akkus hängt von der Nutzung ab, sie können etwa bis zu 1000 mal aufgeladen und entladen werden. Praktisch heißt das, wenn Sie das Fahrzeug jeden zweiten Tag fahren würden (182 Tage im Jahr) wären es insgesamt bei 182 Ladungen im Jahr etwa 5 Jahre Lebenserwartung. Wichtig ist auch die gute Pflege der Batterien, leerfahren bis auf das letzte Prozent ist ebenso schädlich wie monatelanges Nichtladen.

Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung?

Ganz normal wie in Deutschland üblich 24 Monate (gebrauchte Fahrzeuge 12 Monate) ohne Akkus und sonstige Verschleißteile.

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